Willkommen

Liechtenstein ist ein Fürstentum und liegt zwischen der Schweiz und Österreich. Rund 40'000 Menschen leben hier. Mit 160 Quadratkilometer ist es der viertkleinste Staat in Europa und der sechstkleinste der Welt.

Politisches System

Eine gute Übersicht über das politische System Liechtensteins hat das "aha - Tipps und Infos für junge Leute" zusammengestellt.

Fürstenhaus

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das bedeutet, dass die Stellung und die Aufgaben des Fürsten in der Verfassung festgelegt sind und er gemeinsam mit dem vom Volk gewählten Parlament (= Landtag) über Gesetze entscheidet.

Landtag

Der Landtag (Parlament) wird von den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern gewählt. Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Zusammen mit dem Fürsten bildet der Landtag die Legislative. Der Landtag beteiligt sich bei der Gesetzgebung und behandelt Staatsverträge. Er kontrolliert die ganze Staatsverwaltung.

Regierung

Die Regierung ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Sie führt aus, was in verschiedenen Gesetzen steht. Die Regierung besteht aus 5 Personen: Einem Regierungschef oder einer Regierungschefin und 4 Regierungsräten oder Regierungsrätinnen.
Sie wird für eine Dauer von 4 Jahren ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung in der liechtensteinischen Hauptstadt Vaduz. Wer in der Regierung sitzt, finden Sie hier:

Gerichte

Für das private Strafrecht gibt es in Liechtenstein verschiedene Gerichte. Das Landgericht, das Obergericht und den Obersten Gerichtshof.
Für das öffentliche Recht gibt es den Verwaltungsgerichtshof und den Staatsgerichtshof.
Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.

Rechtsberatung

In einfachen Fällen geben die Gerichtspraktikanten und Gerichtspraktikantinnen kostenlose Rechtsberatung. Sie verfassen Anträge, Klagen und sonstige Eingaben, manchmal auch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Die Rechtsauskunft wird mündlich und in deutscher Sprache gemacht.

Verfahrenshilfe

Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Für Verfahren vor dem Staatsgerichtshof kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenshilfe beantragt werden.