der Ehegatte die Verwandten des Aufenthaltsberechtigten und seines Ehegatten in gerader absteigender Linie (einschliesslich der Kinder, bei denen ein Pflegschaftsverhältnis besteht),
die unter 21 Jahre alt sind oder denen nachgewiesenermassen Unterhalt gewährt wird
die Verwandten des Aufenthaltsberechtigten und seines Ehegatten in gerader aufsteigender Linie, denen nachgewiesenermassen Unterhalt gewährt wird
Genaue und aktuelle Informationen und Formulare zum Herunterladen finden Sie auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes mehr>