Die parlamentarische Diskussion um das Ausländergesetz drehte sich um das zentrale Begriffspaar "Fördern und Fordern". Im Sinne des Förderns beschreibt die Ausländer-Integrations-Verordnung in ihrem Art. 15 die Förderrichtlinien.
Organisationen, Vereine, Personen mit Ideen zu integrationsfördernden Projekten oder Veranstaltungen, sind herzlich eingeladen, um eine finanzielle Förderung anzusuchen. Die Richlinien finden Sie nebenan zum Herunterladen ebenso wie ein Formular zur Eingabe Ihres Projektes, Ihrer Veranstaltung.