Wer das Wichtigste über das Land, in dem er lebt, weiss, wird sich im Alltag leichter zurechtfinden, wird sich besser integrieren können, wird sich ganz allgemein leichter tun.
Drittstaatsangehörige müssen für die Niederlassungsbewilligung und alle Ausländer für die Erlangung der Staatsbürgerschaft eine Prüfung in Staatskunde ablegen
Niederlassung
Drittstaatsangehörige benötigen für die Erteilung der Niederlassung u.a. die bestandene Staatskundeprüfung. Aus insgesamt 200 Fragen werden 21 für die Prüfung ausgewählt. 14 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es 3 Antwortmöglichkeiten, die richtige muss angekreuzt werden. 100 Fragen sind als Fragenkatalog Niederlassung veröffentlicht und können nebenan heruntergeladen werden, ebenso wie das Lehrmittel für die Prüfungsvorbereitung.
Staatsbürgerschaft
Für die Erlangung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft wird eine bestandene Staatskundeprüfung verlangt. Aus insgesamt 200 Fragen werden 27 für die Prüfung ausgewählt. 18 Fragen müssen richtig beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, die richtige muss angekreuzt werden. 100 Fragen sind als Fragenkatalog Staatsbürgerschaft veröffentlicht und können heruntergeladen werden, ebenso wie das Lehrmittel für die Prüfungsvorbereitung.
Wer in Liechtenstein drei Jahre lang die Pflichtschule besucht und das 9. Schuljahr positiv abgeschlossen hat, ist von der Staatskundeprüfung befreit.