Die Stabsstelle für Chancengleichheit setzt sich ein für die Förderung der Chancengleichheit in folgenden Lebensbereichen: Gleichstellung von Frau und Mann (gemäss Gleichstellungsgesetz), Behinderung, Migration und Integration, Soziale Benachteiligung, Sexuelle Orientierung.
In Bezug auf Integration kommt der Stabsstelle nach Ausländergesetz Art. 46 die Aufgabe zu, Massnahmen der Integration zu koordinieren.