Das Ausländergesetz (AuG) regelt den Aufenthalt von
Personen, die nicht aus einem EWR-Staat oder der Schweiz stammen.
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Die Ausländer-Integrationsverordnung (AIV).
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Das Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) regelt den Aufenthalt von Personen aus einem EWR-Staat oder der Schweiz.
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Die Personenfreizügigkeits-Vverordnung (PFZV) .
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Entscheidungen der liechtensteinischen Gerichte.
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