Das Ausländer- und Passamt begleitet Migranten während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts, also von der Einreise bis zur Ausreise oder zum Erhalt der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft. Seit dem Jahr 2004 hat das Ausländer- und Passamt zusätzlich zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligung einen gesetzlichen Auftrag zur Förderung der Integration, welcher im Jahr 2009 erweitert wurde und zusätzlich auch Forderungen aufgeführt wurden.
Das Ausländer- und Passamt verpflichtet Migranten zu individuellen Integrationsleistungen, steht zu Fragen der Integration beratetend zur Seite und fördert Integrationsleistungen. Zudem versucht das Ausländer- und Passamt das Anliegen der Integration durch die Förderung von Aktivitäten und Veranstaltungen, wie auch durch eigene Projekte zu fördern und betreibt zur besseren Vernetzung der Akteure und als nationales Informationsmedium über Integration die Internetplattform Integration.li.