Der Schulpsychologische Dienst hilft Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen (aller Stufen) sowie Behörden bei anstehenden Schullaufbahnentscheidungen. (Einschulung, Integration, Sonderschulung, Repetition, Zuweisung zu oder Überprüfung von besonderen schulischen Massnahmen, Übertritt in Sekundarschulen, Überspringen einer Schulstufe).
Der Schulpsychologische Dienst hilft den Betroffenen in Krisensituationen, die im Kindergarten oder in der Schule auftreten.
Bei der Integration eines behinderten Kindes in den Regelkindergarten oder in die Regelschule ist eine schulpsychologische Abklärung vom Schulgesetz vorgeschrieben. Die Eltern müssen einen Antrag an den Schulrat stellen. Dieser holt dann die für den Entscheid notwendigen Gutachten ein.