Wichtige Neuerung für Angehörige von Drittstaaten. Für den Familiennachzug ist es seit dem 1. Januar 2009 erforderlich, einfache Deutschkenntnisse vor der Einreise zu erwerben. Dazu braucht es ein Deutsch-Zertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Anbieters.
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